Allgemeine Empfehlung Nr. 33 des UNO-Antirassismusausschusses (2009) zur Umsetzung der Ergebnisse der Durban Review-Konferenz
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 33 bekräftigt der Ausschuss die zentrale Bedeutung der UNO-Antirassismuskonvention im Kampf gegen rassistische Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz. Er ruft die Vertragsstaaten dazu auf, die Ergebnisse der Durban Review-Konferenz umzusetzen, darunter insbesondere die Stärkung nationaler Überwachungsmechanismen, die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und die Nutzung der Individualbeschwerdeverfahren nach Art. 14. Die Staaten sollen sicherstellen, dass wirtschaftliche Krisen nicht zu verstärkter Diskriminierung führen, und Massnahmen ergreifen, um die Rechte besonders gefährdeter Gruppen wirksam zu schützen und zu fördern.
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